Uns ist es einerseits ein Anliegen, auf Verbesserungsmöglichkeiten und Missstände aufmerksam zu machen und andererseits, positive Entwicklungen aufzuzeigen.

 

Das wurde erreicht:

 

è Einheitliches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz für Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen (KBBG 2019)

  •  Anhebung der Vorbereitungszeiten in der Tagesbetreuung
  • 50% Freistellung für Leitungen ab der 5. Gruppe
  • Leitungen erhalten für die Gruppe, in welcher sie die Gruppenführung haben, 1,5 Leitungsstunden zusätzlich

è Verbesserungen im Dienstrecht bei öffentlichen Trägern:

  • Anhebung der Einstiegsgehälter der PädagogInnen
  • Beibehaltung der Gehaltsstufen bei Dienststellenwechsel

Hauptziel:

Zuständigkeit der Elementarpädagogik von Landesebene auf BUNDESEBENE-  und das im Bildungssektor!

 

Ziele in Bezug auf das Kinderbildungs- und betreuungsgesetz:

 

  • Senkung des PädagogInnen – Kind – Schlüssels
    • 1:10 im Kindergarten
    • 1:4 in der Kleinkindgruppe
    • 1:8 in der alterserweiterten Gruppe
  • Angleichung der Vorbereitungszeit in allen Kinderbildungseinrichtungen:

Für die Gruppe: pro Kind und Woche eine halbe Stunde – entkoppelt vom Anstellungsausmaß der KindergartenpädagogInnen in der Gruppe

 

  • Besprechungszeit für das Team (Klein- und Großteam) bzw. Entwicklungs- und Elterngespräche: 2 Stunden pro Woche pro PädagogIn

 

  • Fixanstellung einer SonderkindergartenpädagogIn in Einrichtungen ab der 4. Gruppe

 

  • Rechtsanspruch auf inklusive Entwicklungsbegleitung für Kinder unter 3 Jahren

 

  • Gesetzliche Verankerung der Fortbildungszeiten als bezahlte Arbeitszeit

 

  • Überarbeitung des Anstellungs- und Entlohnungssystems für LeiterInnen in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter und Einrichtungen mit mehr als 6 Gruppen

 

Ziele in Bezug auf das Arbeitsrecht:

  • Entlohnung von Zusatzausbildungen (z.B. im Bereich Montessori, Pikler,...) bzw. einer tertiären Ausbildung
  • Einrechnung einer Ersatzfachkraft (SpringerIn) in den Betreuungsschlüssel 
  • Erweiterung der Entlohnungsstufen bis zur Pensionierung

 

Öffentlicher Dienst:

 

 

  • Gleichstellung der Gemeindevertragsbediensteten mit den Magistrats- und Landesbediensteten in Bezug auf die Dienstfreistellungstage

Privater Träger:

  • Steigerung des Mindestlohntarifes auf Niveau des öffentlichen Dienstes
  •  Entlohnung der zusätzlichen Arbeitstage (Dienstfreistellungstage bei öffentlichen Trägern)